Jede Maßnahme wird nach den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen (RSA 21) durchgeführt und nach den Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen (ZTV-SA) geprüft.

  • Absicherung von Baustellen, Forstarbeiten und Wanderbaustellen
  • Absicherung mit Verkehrssicherungsanhänger (VZ 616-31)
  • Kontrollen gemäß ZTV-SA
  • Planung Ihrer Maßnahmen und Einholung von Verkehrsrechtlichen Anordnungen
  • Einrichten von Halteverbotszonen
  • Begleitung von Sondertransporten
  • Vermietung von Verkehrssicherungsanhänger (VZ 616-31)
  • Absicherung und Unterstützung bei Unfall-/ Gefahrenstellen
  • Ein-/ Umbauten von Sondersignal-/ Warnanlagen

Flexibilität ist uns wichtig. Wir bieten unseren Kunden in der Region zuverlässige und professionelle Unterstützung. Und sollte Ihr Bedarf unsere Grenzen überschreiten, sind wir nach Absprache gerne bereit, unseren Aktionsradius zu erweitern. Denn Ihr Erfolg und eine sichere Arbeitsumgebung sind unser oberstes Ziel – überall.